Rechtsprechung
   VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28544
VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541 (https://dejure.org/2022,28544)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541 (https://dejure.org/2022,28544)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Juni 2022 - Au 4 K 19.30541 (https://dejure.org/2022,28544)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,28544) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Das generalpräventive Ausweisungsinteresse ist insbesondere noch aktuell (zum Begriff vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21/18 - juris Rn. 18 ff.; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 22 ff.).

    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21/18 - juris Rn. 18 ff.; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Das generalpräventive Ausweisungsinteresse ist insbesondere noch aktuell (zum Begriff vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21/18 - juris Rn. 18 ff.; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 22 ff.).

    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21/18 - juris Rn. 18 ff.; U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 22 ff. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Denn die Rechtsverfolgung darf nicht in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und unbemittelten Personen soll ein weitgehend gleicher Zugang zum Gericht ermöglicht werden wie Personen, denen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, B.v. 4.5.2015 - 1 BvR 2096/13; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 26).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen schwerwiegender Gefahr für

    Auszug aus VG Augsburg, 27.06.2022 - Au 4 K 19.30541
    Nach den Feststellungen des Strafgerichts, an deren Richtigkeit keine Zweifel bestehen und welche insoweit auch nicht erneut zu prüfen waren (BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - juris Rn. 9), war der Kläger voll schuldfähig (LG, U.v. 11.7.2018 - ... - S. 14 ff.) und griff den DJ bzw. den Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes wegen der Bagatelle einer subjektiv schlechten Musikauswahl an (LG, a.a.O., S. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht